Tiroler Digitalisierungsförderung 2025

Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung (nicht der Entwicklung) modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Die Digitalisierung betriebsinterner Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Wertschöpfung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol.

Neben der Förderung von Planungs- und Umsetzungsphasen ist auch den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen breiter Raum gewidmet, weswegen parallel zu den technischen Maßnahmen auch dezidiert auf die Förderung von Qualifikations- und Kompetenzaufbau Wert gelegt wird.

Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.

Förderungswerber

Fördernehmer: innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Ebenso können große Unternehmen über diese Richtlinie gefördert werden.

Förderungszweck

Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der  

  • Einführung (nicht Entwicklung) modernster digitaler Technologie inklusive dem Qualifikation- und Kompetenzaufbau (Planungs- und Umsetzungsphasen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu unterstützen.
  • Die Digitalisierungsförderung versteht sich als branchenoffenes Förderinstrument.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden digitale Umsetzungsmaßnahmen bzw. direkt und unmittelbar mit der Einführung verbundene Kosten, wie ERP-Systeme, Automatisierung, KI-Integration, Steuer- und Regeltechnik, digitales Prototyping, digitale Kommunikationssysteme, Augmented und Virtual Reality, BIM, barrierefreie digitale Lösungen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Kosten für Planung, Umsetzung und Qualifizierung der Mitarbeitenden können gemeinsam im Rahmen eines Projekts beantragt werden.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.

Art und Ausmaß der Förderung

Kleinstunternehmen:

  • Zuschuss: max. 30 % der förderbaren Kosten
  • Projektkosten: bis Euro 100.000

Kleine Unternehmen:

  • Zuschuss: max. 20 % der förderbaren Kosten  
  • Projektkosten: bis Euro 300.000

Mittlere und große Unternehmen:

  • Zuschuss: max. 10 % der förderbaren Kosten  
  • Projektkosten: bis Euro 750.000

Bei Überschreitung der Höchstgrenze wird die nächstniedrigere Förderquote angewandt.

Großprojekte

  • Planung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000, –, max. € 50.000, —
  • Umsetzung: Zuschuss mit max. 20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen und max. 10 % für mittlere und große Unternehmen – förderbare Projektkosten mind. € 100.000, –, max. 1 Mio. €. Die Förderung im Schwerpunkt Umsetzung ist mit € 100.000, — limitiert
  • Qualifizierung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000, –, max. € 50.000, —

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